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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mietvertrag

Mit der Annahme des Einstellungsscheines/mit dem Einfahren in das Parkhaus kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Personenkraftwagen (PKW) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.

 

Mietpreis - Einstelldauer

bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Der PKW kann nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt 4 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, den PKW auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des PKW ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte ist der Mietpreis für einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer nach.

 

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkierungsanlage anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

 

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkierungsanlage.

 

Pfandrecht

Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten PKW des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderung des Vermieters in Verzug, kann der Vermieter die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.

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