Sollten Sie den neuen Versionen der AGB widersprechen wollen, haben Sie die Möglichkeit dies, wie in der E-Mail bzw. dem Brief vom 09.04.2024 beschrieben, bis zum 30.06.2024 in Textform - gerne durch Ausfüllen des Kontaktformulars - in die Wege zu leiten. Sofern ein Widerspruch nicht innerhalb der vorgenannten Frist eingeht, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Bitte beachten Sie, das sich Q-Park im Falle eines Widerspruchs vorbehält, den Vertrag zu kündigen.
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