§ 1
Geltungsbereich, Anwendbares Recht
§ 2
Zustandekommen eines Vertrages
Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG, Marktplatz 5 - 7, 41516 Grevenbroich Amtsgericht Mönchengladbach – HRA 7485
Persönlich haftender Gesellschafter: Q-Park Verwaltungs GmbH, Geschäftsführer: Frank Meyer, Hans Linssen, Frank de Moor zustande.
Sofern der Vertrag ein im Saarland gelegenes Parkobjekt zum Gegenstand hat, so kommt der Vertrag mit der
Q-Park Saarbrücken GmbH, Marktplatz 5 - 7, 41516 Grevenbroich Amtsgericht Saarbrücken – HRB 11510
Geschäftsführer: Frank Meyer, Hans Linssen, Frank de Moor
(beide Gesellschaften werden nachfolgend „Q-Park“ oder „Vermieter“ genannt)
zustande.
Sie können auf unserer Internetseite einen Dauerparkplatz mieten, indem Sie den Standort, die Art des gewünschten Abonnements und den gewünschten Mietbeginn in das Eingabefeld eintragen und durch Anklicken der bildlichen Schaltfläche „Weiter" in den virtuellen Warenkorb einlegen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.
Danach müssen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und durch Setzen eines Häkchens die AGBs akzeptieren sowie die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung bestätigen.
Durch Betätigung des Buttons „Weiter" kommen Sie zur Eingabe Ihrer für das Lastschriftmandat erforderlichen Bankverbindung.
Nachdem Sie alle im Rahmen des Bestellvorganges erforderlichen Pflichtangaben eingegeben haben, können Sie die Richtigkeit Ihrer Eingaben und sämtliche Bestelldaten über die Schaltfläche „Zurück" überprüfen und berichtigen.
Am Ende des Bestellvorgangs klicken Sie auf den Button „Buchung kostenpflichtig bestätigen ". Hierdurch geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des ausgewählten Stellplatz- Dauermietvertrages ab.
Unmittelbar nach dem Absenden Ihres Angebotes erhalten Sie von uns per automatisch generierter E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihres Angebotes. Diese E-Mail stellt noch nicht die Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Mietvertrages dar.
Sie können vor dem verbindlichen Absenden des Vertragsangebotes durch Betätigen der in dem von Ihnen verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück"-Taste nach Kontrolle Ihrer Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der Ihre Kundenangaben erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.
Nach abschließender Prüfung Ihres Angebotes und der freien Stellplatzkapazitäten erhalten Sie spätestens zwei Wochen nach Eingang Ihres Angebotes mit separater E-Mail die Bestätigung über den Abschluss des Mietvertrages sowie eine Zusammenfassung der Einzelheiten des Mietvertrages oder die Ablehnung Ihres Antrages.
§ 3
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Dauerparker
Die Vermietung des Stellplatzes erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter für die Mietdauer beim Abonnement bzw. beim Flex-Abonnement für die Dauer des vereinbarten monatlichen Zeitguthabens einen Stellplatz in dem im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewählten Parkobjekt zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Auch in diesem Fall ist der Vermieter nicht verpflichtet, unbefugt auf diesem Stellplatz abgestellte Fahrzeuge Dritter zu entfernen bzw. den Stellplatz in anderer Weise freizuhalten. Der Vermieter kann dem Mieter jederzeit einen anderen vergleichbaren Stellplatz zuweisen.
Die Einstellung des PKWs erfolgt auf Gefahr des Mieters bzw. Einstellers. Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflicht für den eingestellten PKW, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung. Dies gilt auch dann, wenn das Parkobjekt mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet ist. Außerhalb der Öffnungszeiten des Parkobjektes erfolgt kein Winterdienst. Das Betreten des Parkobjektes erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen verursachten Schäden, die dem Vermieter oder Dritten zugefügt wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch für von ihm schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkobjektes.
Soweit nicht zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Homepage www.q-park.de abweichende Regelungen, die vorrangig gelten, veröffentlicht werden, ist das Abonnement auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten zum Monatsende ohne vorherige Kündigungsmöglichkeit. Darüber hinaus sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ordentlich bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats mit Wirkung zum Ende des folgenden Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und ist bei Versand per Post an unsere Anschrift Marktplatz 5-7, 41516 Grevenbroich, bei Versand per Telefax an die Faxnummer 02181/2990-406 und bei Versand per E-Mail an die E-Mail-Adresse servicecenter@q-park.de zu richten. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei an. Im Falle eines befristeten Abonnementvertrages ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein Tarifwechsel ist zum 1. eines Monats möglich. Soweit es sich um einen Wechsel zu einem höherwertigen Abonnement handelt, kann dieser zum 1. des Folgemonats vorgenommen werden. Bei allen anderen Abonnements ist dies nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist gem. Ziffer 7 möglich.
Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Mieters von mehr als einem Monat die Parkkarte/Fernbedienung bis zur vollständigen Zahlung der rückständigen Beträge zu sperren. Er ist zur Geltendmachung angemessener Mahngebühren berechtigt. Bei einer vom Mieter zu vertretenden Bankrücklastschrift ist der Mieter zur Erstattung etwaiger Bankgebühren verpflichtet.
§ 545 BGB, wonach sich der Mietvertrag bei Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter nach Vertragsende stillschweigend fortsetzt, wird abbedungen und gilt nicht.
Sofern das vertragsgegenständliche Parkobjekt aus nicht von dem Vermieter zu vertretenden Gründen, insbesondere wegen Sanierungsarbeiten innerhalb des Parkobjekts oder wegen sonstiger Bauarbeiten, z.B. im Bereich der Zuwegung, ganz oder teilweise geschlossen wird, gilt folgendes:
Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses kostenlos eine Parkkarte. Für Parkobjekte ohne Einsatzmöglichkeit von Parkkarten wird kostenlos eine Fernbedienung als Zugangsmittel zur Verfügung gestellt. Parkkarte bzw. Fernbedienung sind durch den Mieter sorgfältig zu verwahren. Der Verlust einer Parkkarte oder Fernbedienung ist dem Vermieter unter Angabe der Parkkarten- bzw. Fernbedienungsnummer unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Mieter hat an den Vermieter bei Verlust einer Parkkarte EUR 15,00 bzw. einer Fernbedienung EUR 39,00, jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, als
Schadenspauschale zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Entsprechendes gilt bei Beschädigung, es sei denn, diese ist nicht vom Mieter zu vertreten. Alle dem Mieter kostenlos zur Verfügung gestellten Zugangsmittel wie Parkkarte oder Fernbedienung bleiben für die Dauer des Vertragsverhältnisses Eigentum des Vermieters und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von 10 Tagen an den Vermieter zurückzugeben. Das Zugangsmittel ist bei Einfahrt in das Parkobjekt zu verwenden. Anderenfalls muss ein Kurzparkticket gezogen und bezahlt werden. Die dadurch entstehenden Kosten werden nicht erstattet oder verrechnet.
In Parkobjekten mit Einsatz von Parkkarten kann der Mieter auf Wunsch statt der Parkkarte eine Fernbedienung zum Kaufpreis von EUR 39,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer vom Vermieter erwerben. Bei Verlust oder Beschädigung der Fernbedienung aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen oder sonstiger Funktionsuntüchtigkeit außerhalb der Gewährleistung kann der Mieter eine Ersatzfernbedienung zum Kaufpreis von EUR 39,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer erwerben oder gegen eine Verwaltungsgebühr von EUR 15,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer die Bereitstellung einer Parkkarte verlangen.
Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters, insbesondere dem eingestellten PKW, zu.
Sämtliche per E-Mail abzugebenden Willenserklärungen und Mitteilungen des Mieters sind unter Angabe der Kundennummer ausschließlich an die E-Mail-Adresse servicecenter@q- park.de zu richten. Das Parkhauspersonal ist zur Annahme von Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen oder Verlustmeldungen, sowie von Zahlungen nicht berechtigt.
Der Vermieter behält sich während der Vertragslaufzeit das Recht vor, den Mietzins anzupassen. Dem Mieter steht dabei ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des Vormonats der Tarifanpassung zu.
Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform, die auch nicht mündlich ausgeschlossen werden kann.
Für Verträge mit der vereinbarten Option Hard Pooling bzw. mit der Option Soft Pooling gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
Die monatlichen Rechnungen werden an die in der Bestellung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch den Mieter in Textform mitgeteilte alternative E-Mail-Adresse versandt. Sie können auch über das Internet auf der Homepage www.q-park.deim Bereich „Mein Q-Park Konto" eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die notwendigen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Kennwort) kann der Mieter während des Bestellvorgangs selbst wählen. Auf in Textform übermittelten Wunsch wird die Rechnung auch auf dem Postweg an den Kunden geschickt. Die Aufwandsentschädigung beläuft sich dabei auf EUR 1,00 pro versandte Rechnung.
Sofern der Mieter kein Verbraucher ist, wird der Anspruch des Mieters gem. § 555 a Abs. 3 BGB auf Ersatz von Aufwendungen, die er infolge einer Erhaltungsmaßnahme, die innerhalb des Parkobjekts ausgeführt wird, machen muss, ausgeschlossen.
Q-Park ist berechtigt, diesen Vertrag mit identischem Inhalt auf einen neuen Betreiber des Parkobjekts zum Zeitpunkt des Betreiberwechsels zu übertragen, sofern die Bewirtschaftung des Parkobjekts durch Q-Park endet. Q-Park wird den Mieter über eine solche Vertragsüberleitung unverzüglich in Textform informieren und ihm hierbei den Namen und die Kontaktdaten des neuen Vermieters mitteilen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser AGBs gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
Sofern der Mieter Kaufmann ist, so wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters (Grevenbroich) vereinbart, es sei denn, es gilt ein anderer zwingender gesetzlicher Gerichtsstand.
Die für die Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen Daten werden durch uns unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert und vertraulich behandelt. Nähere Informationen erhält unsere Datenschutzerklärung.
Die Zustimmung des Mieters zu einer Änderung der vorliegenden Bedingungen gilt als erteilt, wenn der Vermieter dem Mieter die Änderung mitgeteilt, ihm mit der Mitteilung eine angemessene Frist zur Erteilung der Zustimmung eingeräumt und den Mieter darauf hingewiesen hat, dass seine Zustimmung zu der Änderung als erteilt gilt, wenn er innerhalb der Frist nicht in Textform widersprochen hat.
§ 4
Anbieterkennzeichnung
Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG, Marktplatz 5 – 7, 41516 Grevenbroich Telefon: +49 (0) 2181/8190-290, Telefax: +49 (0) 2181/2990 406
E-mail: info@q-park.de; Website: www.q-park.de Rechtsform: GmbH & Co. KG; Sitz: Grevenbroich Registergericht: Amtsgericht Mönchengladbach Registernummer: HRA 7485; USt.-ID-Nr.: DE119420499
Stand: 07.05.2021
§ 1
Geltungsbereich, Anwendbares Recht
§2
Zustandekommen eines Vertrages
Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG, Marktplatz 5 - 7, 41516 Grevenbroich Amtsgericht Mönchengladbach HRA 7485
Persönlich haftender Gesellschafter: Q-Park Verwaltungs GmbH Geschäftsführer: Frank Meyer, Hans Linssen, Frank De Moor zustande.
Sofern der Vertrag ein im Saarland gelegenes Parkobjekt zum Gegenstand hat, so kommt der Vertrag mit der
Q-Park Saarbrücken GmbH, Marktplatz 5 - 7, 41516 Grevenbroich Amtsgericht Saarbrücken – HRB 11510
Geschäftsführer: Frank Meyer, Hans Linssen, Frank de Moor
(beide Gesellschaften werden nachfolgend „Q-Park“ oder „Vermieter“ genannt)
zustande.
„Buchen & Reservieren“ stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von Q-Park dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter, ein Angebot zum Abschluss eines Online-Stellplatz-Mietvertrages gemäß den nachfolgenden AGBs zu unterbreiten. Mit Betätigen des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Mieter ein für ihn verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Stellplatz-Mietvertrages in dem von ihm ausgewählten Parkobjekt während des von ihm gewählten Zeitraums ab.
Sie können auf unserer Internetseite einen Stellplatz in einem über die Option „Buchen & Reservieren“ verfügbaren Parkobjekt unter Einschluss dieser Option mieten, indem Sie die gewünschte Mietzeit in das Eingabefeld eintragen und durch Anklicken der bildlichen Schaltfläche „Weiter" in den virtuellen Warenkorb einlegen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.
Danach müssen Sie durch Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Setzen eines Häkchens die AGBs akzeptieren sowie die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung bestätigen.
Sie haben sodann die Wahl, sich als Neukunde zu registrieren, als Neukunde zu bestellen oder als Altkunde sich mittels Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihres Passwortes in Ihrem Kundenkonto anzumelden.
Nachdem Sie (bei Neukunden) alle im Rahmen des Bestellvorganges erforderlichen Pflichtangaben eingegeben haben, können Sie die Richtigkeit Ihrer Eingaben und sämtliche Bestelldaten über die Schaltfläche „Zurück“ überprüfen und berichtigen.
Anschließend haben Sie Gelegenheit, die Zahlungsmethode auszuwählen und durch Setzen eines Häkchens die AGBs zu akzeptieren sowie zu bestätigen, dass Sie Widerrufsbelehrung einschließlich Widerrufsformular sowie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.
Hierbei haben Sie auch die Möglichkeit, eine Stornierungsoption zu wählen, sofern die Mietzeit nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt. Bei Auswahl dieser Option erstatten wir – unabhängig davon, ob dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht - im Fall der Stornierung oder des Widerrufs innerhalb der Widerrufsfrist die Miete sowie falls gebucht, die Stornierungsgebühr; nach Ablauf der Widerrufsfrist erstatten wir im Falle einer Stornierung die Miete, nicht jedoch die Stornierungsgebühr. Die Stornierung muss spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit erfolgen und kann über den Link, den Sie über unsere Bestätigungs-E-Mail erhalten, per E-Mail an die Adresse servicecenter@q-park.de oder per Telefax erklärt werden.
Am Ende des Bestellvorgangs klicken Sie auf den Button „Jetzt bezahlen“. Hierdurch geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Mietvertrages über einen Stellplatz in dem von Ihnen ausgewählten Parkobjekt ab.
Unmittelbar nach dem Absenden Ihres Angebotes erhalten Sie von uns per automatisch generierter E-Mail eine Bestätigung über die Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Mietvertrages. Zugleich erhalten Sie mit dieser Email einen QR-Code, mit welchem Sie in das Parkhaus nach Maßgabe von § 3.4 der nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen
einmalig einfahren und dieses innerhalb des gemieteten Zeitraums einmalig wieder verlassen können.
Sie können vor dem verbindlichen Absenden des Vertragsangebotes durch Klicken auf die Felder „Angebot“ bzw. „persönliche Angaben“ jederzeit, insbesondere nach Kontrolle Ihrer Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der der Buchungszeitraum bzw. Ihre Kundenangaben erfasst werden, und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.
§ 3
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Online-Mieter eines unter der Option „Buchen &
Reservieren“ gemieteten Stellplatzes
ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig. Das Rauchen ist innerhalb der Parkobjekte untersagt. Fußgängern ist es nicht gestattet, das Parkhaus über die Ein- und/oder Ausfahrtsspur zu betreten oder zu verlassen. Bei der Nutzung des Parkobjektes hat der Mieter die Allgemeinen Einstellbedingungen, die in den Parkobjekten befindlichen Verkehrszeichen sowie alle sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten. Die Anweisungen des Personals von Q-Park sind zu befolgen. Die Allgemeinen Einstellbedingungen sind an der Einfahrt ausgehängt und damit Bestandteil dieses Mietvertrages. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Die Einstellung des PKWs erfolgt auf Gefahr des Mieters bzw. Einstellers. Q-Park übernimmt keinerlei Obhutspflicht für den eingestellten PKW, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung. Dies gilt auch dann, wenn das Parkobjekt mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet ist. Außerhalb der Öffnungszeiten des Parkobjektes erfolgt kein Winterdienst. Das Betreten des Parkobjektes erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen verursachten Schäden, die dem Vermieter oder Dritten zugefügt wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkobjektes.
Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters, insbesondere dem eingestellten PKW, zu.
Sämtliche per E-Mail abzugebenden Willenserklärungen und Mitteilungen des Mieters sind unter Angabe der Kundennummer ausschließlich an die E-Mail-Adresse servicecenter@q- park.de zu richten. Das Parkhauspersonal ist zur Annahme von Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen oder Verlustmeldungen, sowie von Zahlungen nicht berechtigt.
Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform, die auch nicht mündlich ausgeschlossen werden kann.
Sofern der Mieter kein Verbraucher ist, wird der Anspruch des Mieters gem. § 555 a Abs. 3 BGB auf Ersatz von Aufwendungen, die er infolge einer Erhaltungsmaßnahme, die innerhalb des Parkobjekts ausgeführt wird, machen muss, ausgeschlossen.
Q-Park ist berechtigt, diesen Vertrag mit identischem Inhalt auf einen neuen Betreiber des Parkobjekts zum Zeitpunkt des Betreiberwechsels zu übertragen, sofern die Bewirtschaftung des Parkobjekts durch Q-Park endet. Q-Park wird den Mieter über eine solche Vertragsüberleitung unverzüglich in Textform informieren und ihm hierbei den Namen und die Kontaktdaten des neuen Vermieters mitteilen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser AGBs gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
Sofern der Mieter Kaufmann ist, so wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters (Grevenbroich) vereinbart, es sei denn, es gilt ein anderer zwingender gesetzlicher Gerichtsstand.
Die für die Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen Daten werden durch uns unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert und vertraulich behandelt. Nähere Informationen erhält unsere Datenschutzerklärung.
Die Zustimmung des Mieters zu einer Änderung der vorliegenden Bedingungen gilt als erteilt, wenn der Vermieter dem Mieter die Änderung mitgeteilt, ihm mit der Mitteilung eine angemessene Frist zur Erteilung der Zustimmung eingeräumt und den Mieter darauf hingewiesen hat, dass seine Zustimmung zu der Änderung als erteilt gilt, wenn er innerhalb der Frist nicht in Textform widersprochen hat.
§ 4
Anbieterkennzeichnung
Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG, Marktplatz 5 – 7, 41516 Grevenbroich Telefon: +49 (0) 2181/8190 290, Telefax: +49 (0) 2181/2990 406
E-Mail: servicecenter@q-park.de; Website: www.q-park.de Rechtsform: GmbH & Co. KG; Sitz: Grevenbroich Registergericht: Amtsgericht Mönchengladbach Registernummer: HRA 7485; USt.-ID-Nr.: DE119420499
Stand: 27.04.2021
Q-PARK APP NUTZUNGSBEDINGUNGEN DEUTSCHLAND
Diese Nutzungsbedingungen („App-Nutzungsbedingungen“) regeln die Verwendung der Q-Park Mobile Application („App“), wenn Sie in Deutschland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Sitz haben. Die Vertragssprache ist deutsch. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch.
1. ZUSTANDEKOMMEN DER VEREINBARUNG ÜBER DIE App-NUTZUNGSBEDINGUNGEN
1.1. Die Vereinbarung über die App-Nutzungsbedingungen kommt dadurch zustande, dass Sie vor Errichtung eines Kundenkontos über die App oder vor dem Einloggen in Ihr bestehendes Kundenkonto das Textfeld „Ich akzeptiere diese App-Nutzungsbedingungen“ und die Datenschutzrichtlinie jeweils durch Setzen eines Häkchens bestätigen und danach auf den Button „Weiter“ klicken. Hieran anschließend erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung über das Zustandekommen der Vereinbarung über die App-Nutzungsbedingungen.
1.2. Wir speichern die App-Nutzungsbedingungen. Sie können sie, bevor die Vereinbarung über die App-Nutzungsbedingungen zustande kommt, herunterladen, speichern und/oder ausdrucken und danach jederzeit über die App abrufen.
1.3. Diese Vereinbarung kommt mit der Q-Park B.V. mit Sitz in Stationsplein 8E, 6221 BT Maastricht, Niederlande („wir“, „uns“ oder „Q-Park“), registriert bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 27159273, zustande.
2. WESENTLICHE EIGENSCHAFTEN DER APP
Die Benutzeroberfläche der App mit Ausnahme der App-Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie, die ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar sind, steht in deutscher, englischer, niederländischer, französischer und dänischer Sprache zur Verfügung und ermöglicht insbesondere das Eröffnen eines Kundenkontos, das Hinterlegen von Zahlungsmitteln und das Speichern und Ändern eines oder mehrerer Kfz-Kennzeichen des Kunden. Mit ihr können - nach erfolgter Standortfreigabe - von zu dem Q-Park-Konzern gehörenden Gesellschaften betriebene Parkobjekte gefunden werden; über die in dem Mobilgerät installierte Navigationsapp können nach Anmeldung bei Ihrem Kundenkonto Routenvorschläge zu diesen Parkobjekten abgerufen werden. Die App gibt darüber hinaus eine Übersicht über Ihre laufenden Dauerparkerabonnements und ermöglicht über die Funktion Q-Park Pay das Bezahlen von Kurzparkvorgängen in hierfür ausgestatteten Parkobjekten. Hierfür gelten gesonderte, vor der erstmaligen Registrierung eines Zahlungsmittels zu bestätigende Allgemeine Geschäftsbedingungen.
3. NUTZUNG DER APP
3.1. Die Nutzung der App erfordert, dass Sie nach Bestätigung der App-Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie ein „Mein Q-Park-Konto“ über die App einrichten oder sich mit Ihrem bestehenden und aktiven „Mein Q-Park-Konto“ verbinden. Weiter ist vor Beginn der Nutzung der App mindestens ein Kfz-Kennzeichen des Nutzers und die Zuordnung eines Namens zu diesem Fahrzeug erforderlich.
3.2. Sie dürfen die App nicht verändern, kopieren, beschädigen, über die übliche Verwendung hinaus verwenden oder die Nutzung und Funktion der App in irgendeiner Weise behindern. Die in der App enthaltenen Informationen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Jegliche Nutzung und Sammlung von Informationen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
3.3.Um die App zu nutzen, benötigen Sie ein geeignetes mobiles Gerät sowie eine Mobilfunk- und Datenverbindung. Die Überlassung der App erfolgt unentgeltlich. Alle mit dem Download und der Nutzung der App verbundenen Kosten, insbesondere für die Datenverbindung und für über die Funktion Q-Park Pay zu begleichende Parkvorgänge, gehen zu Ihren eigenen Lasten. Wir haften nicht für diese Kosten, unabhängig davon, wie sie entstanden sind.
3.4. Sie sind verpflichtet, sich nach jeder Nutzung der App auszuloggen. Sie sind weiter verpflichtet, Ihre Anmeldedaten für die App und die für das Sicherheitsverfahren, durch die unser App geschützt ist, erforderlichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Überlassung des Mobilgerätes, bei welchem Sie sich nicht aus der App ausgeloggt haben, an Dritte oder die Verwendung des Mein Q-Park-Kontos durch Dritte sind nicht zulässig. Sofern Dritte Ihre Anmeldedaten oder die für das Sicherheitsverfahren erforderlichen Informationen erlangt haben oder ein entsprechender Verdacht besteht, ist Q-Park unverzüglich zu informieren, damit eine missbräuchliche Verwendung der App und insbesondere der Funktion Q-Park Pay durch Sperrung der App verhindert werden kann. Die Meldung kann über die folgenden Kontaktwege erfolgen: servicecenter@q-park.de oder Telefon 02181/8190290. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen haften Sie für eine eventuelle missbräuchliche Verwendung der App, insbesondere für die Kosten der Parkvorgänge, die über die Funktion Q-Park Pay der App abgewickelt wurden.
Wenn Sie diese App von Ihrem mobilen Gerät deinstallieren, bleibt Ihr Mein Q-Park-Konto über unsere Website verfügbar.
Sie können die Funktion „Mein Konto entfernen“ in der App nutzen, um Ihr Konto und andere Informationen zu löschen. Die App ist dann nur noch eingeschränkt nutzbar.
3.5. Sie sind verpflichtet, bei der Registrierung von Mein Q-Park-Konto sämtliche Pflichtangaben vollständig und korrekt auszufüllen. Änderungen dieser Informationen sowie der bei der Einrichtung der App abgefragten weiteren Informationen, insbesondere des Namens, des Kennzeichens, der Anschrift, der Kreditkartennummer oder der Bankverbindung müssen Q-Park unverzüglich über die Profileinstellungen in der App oder über die Webseite (www.q-park.de) mitgeteilt werden. Q-Park ist nicht haftbar für die Verarbeitung oder Nutzung von Informationen, die nicht oder nicht mehr korrekt sind.
3.6. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse müssen Q-Park mitgeteilt werden, indem Sie Ihr Mein Q-Park-Konto löschen und ein neues Mein Q-Park-Konto bei Q-Park mit Ihrer dann aktuellen E-Mail-Adresse registrieren; damit dieses mit der Q-Park-App genutzt werden kann, muss es in der App neu registriert werden. Während eines laufenden, mit der Funktion Q-Park Pay begonnenen Parkvorganges ist das Löschen des Mein Q-Park-Kontos nicht zulässig.
4. NUTZUNG DER FUNKTION „Q-PARK PAY“
Die Funktion Q-Park Pay ermöglicht mittels der App die Zahlung von Kurzparkerverträgen in Parkobjekten, welche für diese Funktion freigeschaltet sind, indem die zu zahlenden Parkgebühren über das von Ihnen angegebene Zahlungsmittel eingezogen werden. Details zur Verwendung der Funktion ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Funktion Q-Park Pay bei der Anmietung eines Kurzparker-Stellplatzes, die vor Registrierung eines Zahlungsmittels zu bestätigen sind. Die für die Funktion Q-Park Pay freigeschalteten Parkobjekte sind über die Kartenfunktion der App zu erkennen und werden in den FAQ aufgelistet.
5. VERFÜGBARKEIT DER APP, SICHERHEIT UND GENAUIGKEIT
5.1. Wir stellen die App so zur Verfügung, wie sie ist, und übernehmen vorbehaltlich der Regelungen gemäß Ziffer 7 dieser Nutzungsbedingungen keine Gewähr oder Haftung für bestimmte Funktionen oder Ergebnisse, die Eignung für einen bestimmten Zweck, Sicherheit, Leistung, Verfügbarkeit und/oder fehlerfreies Funktionieren. Das Herunterladen und die Nutzung der App erfolgen auf Ihr eigenes Risiko und Ihre eigenen Kosten.
5.2. Wir können jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen Aktualisierungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten durchführen sowie Funktionen der App einführen, entfernen oder einstellen. Wir sind nicht verpflichtet, in der App bestimmte oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.
5.3. Wir gewährleisten nicht, dass die App mit jeder Hardware und Software kompatibel ist. Wir haften vorbehaltlich Ziffer 7 dieser Nutzungsbedingungen nicht für Schäden an Geräten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihr mobiles Gerät, Software, Daten oder sonstiges Eigentum, die durch das Herunterladen, die Installation oder die Nutzung der App entstehen oder damit verbunden sind, und auch nicht für die Abwesenheit von Viren oder sonstigen Codes, die diese Geräte beeinträchtigen oder beschädigen können.
5.4. Q-Park ist berechtigt, für den Betrieb der App oder die Erbringung von hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen Dritte einzuschalten.
6. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
6.1. Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die App, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht an der Software, den Texten, Bildern und anderen Inhalten in der App verbleiben bei Q-Park und seinen Lizenzgebern. Die App enthält einige Open-Source-Softwarebibliotheken.
6.2. Alle Q-Park-Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Logos, Domainnamen und alle anderen Merkmale der Marke Q-Park sind das alleinige Eigentum von Q-Park und von mit Q-Park verbundenen Unternehmen. Sie haben kein Recht, die Marke Q-Park für irgendwelche Zwecke zu nutzen.
6.3. Wir gewähren Ihnen hiermit eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht abtretbare, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zum Herunterladen, Installieren und Nutzen der App für Ihren persönlichen Gebrauch und vorbehaltlich der Einhaltung dieser App-Nutzungsbedingungen sowie der Bedingungen für die Nutzung der Funktion Q-Park Pay. Weitere Rechte werden nicht übertragen, mit Ausnahme der Rechte, die Ihnen nach geltendem Recht zwingend zustehen. Insbesondere ist eine Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung, auch in elektronischer Form, sowie Speicherung in Datenbanken unzulässig, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt.
7. HAFTUNG
7.1. Die App wird kostenlos angeboten; es besteht uns gegenüber kein Anspruch auf Verfügbarkeit der App und ihrer Funktionen.
7.2. Eine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen nicht übernommen werden. Wir sind bemüht, den Zugang zu der App 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche zu ermöglichen. Insbesondere bei Störungen der App, des App-Stores, Leitungsstörungen im Internet oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund üblicher Wartungszeiten, systemimmanenter Störungen des Internets sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich.
7.3. Für alle Schäden, die durch die App entstehen (insbesondere, aber nicht nur Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige aus der App ersichtliche Informationen entstehen oder Schäden, die durch die App an der Hard-/Software sowie Geräten des Nutzers entstehen) haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder wenn sich die Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bezieht, d.h. auf solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertrauen darf.
7.4. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
7.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
7.6. Eine Haftung für Schäden, die auf falschen, unvollständigen oder nicht aktualisierten Angaben Ihrerseits beruhen, wird ausgeschlossen.
8. BEENDIGUNG DER VEREINBARUNG ÜBER DIE NUTZUNG DER Q-PARK-APP
8.1. Sie können die vorliegende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung in Textform oder dadurch kündigen, dass Sie die Q-Park-App deinstallieren. Sie können diese Vereinbarung nicht kündigen, wenn Sie nicht zugleich die Q-Park-App deinstallieren. Während eines laufenden, mit der Funktion Q-Park Pay begonnenen Parkvorganges ist die Kündigung dieser Vereinbarung oder die Deinstallation der Q-Park-App nicht zulässig. Auch nach einem Deinstallieren der App bleibt Ihr Mein Q-Park-Konto weiterhin über die Webseite Q-Park.de verfügbar. Bei einer eventuellen Neuinstallation der App ist eine neue Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
8.2. Wir sind zur Kündigung der vorliegenden Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn Sie eine der wesentlichen Bestimmungen dieser App-Nutzungsbedingungen nicht einhalten, insbesondere dann, wenn Sie die Regelungen zur Nutzung der App oder die Regelungen über unsere Rechte an geistigem Eigentum missachten oder unrichtige Angaben bei der Registrierung des Mein Q-Park-Kontos machen bzw. diese Angaben nicht aktualisieren. Wir sind weiter zur Kündigung der vorliegenden Vereinbarung mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn Sie sich mit Mietzahlungen gegenüber der Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG oder der Q-Park Saarbrücken GmbH in nicht unerheblicher Höhe in Verzug befinden. Die außerordentliche Kündigung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Abmahnung und wird Ihnen in Textform mitgeteilt. Mit der Kündigung erfolgt die Deaktivierung Ihres Zugangs zu der App und Sie können die Funktionen der App nicht mehr nutzen.
8.3. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Betrieb der App jederzeit einzustellen; hierdurch endet zugleich die vorliegende Vereinbarung. Hierüber werden Sie in Textform informiert.
8.4. Sie sind verpflichtet, nach einer Kündigung der vorliegenden Vereinbarung oder nach Einstellung des Betriebs der App diese unverzüglich zu deinstallieren.
8.5. Aus der Nutzung der App bis zu ihrer Deaktivierung oder der Einstellung ihres Betriebs resultierende Verpflichtungen, insbesondere zur Zahlung von mit der Funktion Q-Park Pay abgewickelten Parkvorgängen, sind zu erfüllen.
9. ANWENDBARES RECHT
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss eventueller Weiterverweisungsnormen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz in Deutschland haben.
20220413_Nutzungsbedingungen Q-Park-App
10. ÄNDERUNGEN DIESER BEDINGUNGEN
10.1. Alle Änderungen dieser App-Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform, die auch nicht mündlich ausgeschlossen werden kann.
10.2. Wir können diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt und die Änderungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien zumutbar sind. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Änderungen der Rechtsprechung oder der Gesetze oder wenn eine für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, nicht unerhebliche Störung des Äquivalenzverhältnisses dies erfordert. Ebenso sind wir berechtigt, diese Nutzungsbedingungen an technische Änderungen der App anzupassen.
10.3. Wir werden Ihnen die geänderten Bedingungen mindestens zwei Monate vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform zukommen lassen und Sie auf das Datum des Inkrafttretens hinweisen. Zugleich werden wir Ihnen eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob Sie die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist, die ab Erhalt unserer Nachricht zu laufen beginnt, keine ausdrückliche Erklärung Ihrerseits, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Auf das Recht, der Änderung der Nutzungsbedingungen zu widersprechen, auf die Widerspruchsfrist und auf die Bedeutung eines Schweigens werden wir Sie bei unserer Information hinweisen. Sofern Sie der Änderung widersprechen, sind wir zur außerordentlichen Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung ohne vorherige Abmahnung berechtigt.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen der Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER FUNKTION Q-PARK PAY ZUR BEGLEICHUNG VON KURZPARKERGEBÜHREN
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Funktion Q-Park Pay im Rahmen der Nutzung der Q-Park-App. Diese Geschäftsbedingungen regeln die Hinterlegung einer oder mehrerer Kredit- oder ähnlicher Zahlungskarten („Zahlungsmittel“) des Kunden und den Einzug von Kurzparkergebühren, die über die Funktion Q-Park Pay beglichen werden, sowie die technischen Abläufe zur Ein- und Ausfahrt und zum Zugang zu über die Funktion Q-Park Pay genutzten Parkobjekten. Das Zustandekommen der Kurzparkerverträge und deren übrige Konditionen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Geschäftsbedingungen, sondern werden durch die an den Einfahrten der Parkobjekte aushängenden Kurzparkerbedingungen geregelt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch.
Auch bei Nutzung der Funktion Q-Park Pay wird die Ein- und Ausfahrt grundsätzlich durch eine automatisierte Erkennung des von Ihnen hinterlegten Kennzeichens ermöglicht. Sie müssen daher das Kennzeichen von Fahrzeugen, die Sie in der App registriert haben, deren Parkvorgänge Sie aber nicht über die Funktion Q-Park Pay begleichen möchten, unverzüglich, spätestens aber vor Einfahrt in die freigeschalteten Parkobjekte deaktivieren; alternativ ist dann das Kundenkonto zu löschen. Dies gilt insbesondere bei einem Verkauf oder bei einer Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs an Dritte. Weiter sind Sie verpflichtet, sich nach jeder Nutzung der App auszuloggen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen haften Sie für die Kosten eventueller Parkvorgänge, die über die Funktion Q-Park Pay der App ohne Ihren Willen in Anspruch genommen wurden.
Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung der vorliegenden Bedingungen berechtigt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt zugunsten von Q-Park insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung fortsetzt, wenn er sich mit Mietzahlungen gegenüber einer der zu dem Q-Park-Konzern gehörenden Gesellschaften in nicht unerheblicher Höhe in Verzug befindet oder wenn die Vereinbarung über die Nutzung der Q-Park App endet, gleich aus welchem Grunde.
Jede außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
Sämtliche in Textform im Zusammenhang mit diesen AGBs oder der Nutzung der Funktion Q-Park Pay abzugebenden Willenserklärungen und Mitteilungen des Kunden sind unter Angabe der Kundennummer ausschließlich an die folgenden Kontaktdaten von Q-Park zu richten: servicecenter@q-park.de oder +49 (0)2181/2990 406. Das Parkhauspersonal ist zur Annahme von Willenserklärungen sowie von Zahlungen nicht berechtigt.
Die Rechnungen sind über die App während eines Zeitraums von 90 Tagen verfügbar und können durch den Kunden von der App aus an die bei der Registrierung des Nutzers mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt werden. Sie können auch über das Internet auf der Homepage www.q-park.de im Bereich „Mein Q-Park Konto“ eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Ein Versand der Rechnungen auf dem Postweg findet nicht statt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss eventueller Weiterverweisungsnormen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser AGBs gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
§ 1
Geltungsbereich, Anwendbares Recht
§ 2
Zustandekommen eines Vertrages
Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG, Marktplatz 5 - 7, 41516 Grevenbroich Amtsgericht Mönchengladbach HRA 7485
Persönlich haftender Gesellschafter: Q-Park Verwaltungs GmbH Geschäftsführer: Frank Meyer, Hans Linssen, Frank de Moor (nachfolgend „Q-Park“ genannt)
zustande.
Der Kunde kann auf unserer Internetseite einen Q-PARK-PASS-Vertrag abschließen, indem er die hierfür erforderlichen Daten (z.B. Persönliche Daten, Adressdaten) in das Eingabefeld einträgt. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.
Danach muss der Kunde durch Setzen eines Häkchens die AGBs akzeptieren sowie die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung bestätigen. Hieran anschließend sind die für die Erteilung des Lastschriftmandats erforderliche IBAN und BIC des Bankkontos des Kunden anzugeben.
Am Ende des Bestellvorgangs klickt der Kunde auf den Button „Jetzt kostenlos bestellen“. Hierdurch gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Q-PARK-PASS-Vertrages ab.
Der Q-PARK-PASS kann auch im Zuge des Abschlusses eines Dauerparkervertrages auf unserer Homepage bestellt werden, indem im Rahmen des Bestellvorgangs als zusätzlicher Service das „Q-PARK-PASS-Add-on“ angeklickt wird.
Unmittelbar nach dem Absenden seines Angebotes erhält der Kunde von uns per automatisch generierter E-Mail eine Bestätigung über den Eingang seines Angebotes. Diese E-Mail stellt noch nicht die Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Q-PARK-PASS- Vertrages dar.
Sie können vor dem verbindlichen Absenden des Vertragsangebotes durch Betätigen der in dem von Ihnen verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück"-Taste nach Kontrolle Ihrer Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der Ihre Kundenangaben erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.
Nach abschließender Prüfung des Angebotes des Kunden erhält er spätestens zwei Wochen nach Eingang seines Angebotes mit separater E-Mail die Bestätigung über den Abschluss des Q-PARK-PASS-Vertrages sowie eine Zusammenfassung der Einzelheiten des Vertrages oder die Ablehnung seines Antrages. Unverzüglich danach übersenden wir ihm den Q-PARK-PASS, mit der er die für die Nutzung des Q-PARK-PASS freigeschalteten Parkobjekte nutzen kann.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Zusätzlich senden wir dem Kunden die Vertragsdaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die Auftragsdaten des Kunden sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
§ 3
Überlassung und Nutzung des Q-PARK-PASSES
Anfangsguthaben sind maximal innerhalb von 6 Monaten nach Abgabe des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Q-PARK-PASS-Vertrages gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums sowie bei Kündigung des Q-PARK-PASS-Vertrages vor diesem Zeitraum durch den Kunden oder durch Q-Park, gleich aus welchem Grunde, verfällt ein noch vorhandenes Anfangsguthaben. Eine Erstattung, Auszahlung, Verrechnung o. ä. eines nicht verbrauchten Anfangsguthabens ist ausgeschlossen.
Sofern der Q-PARK-PASS an der Einfahrtsschranke eines Parkobjektes von dem Parkmanagementsystem nicht erkannt wird, so ist der Kunde verpflichtet, mit dem Servicecenter von Q-Park über den an der Einfahrtschranke befindlichen Rufknopf Kontakt aufzunehmen, um die Nutzung des Q-PARK-PASS zu ermöglichen. Geschieht dies nicht, so scheidet die – auch nachträgliche - Abrechnung über den Q-PARK-PASS aus.
§ 4
Allgemeine Bedingungen für die Stellplatznutzung
Die Vermietung des Stellplatzes erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen. Der Stellplatz wird im Rahmen der vorhandenen freien Kapazitäten als Kurzparker-Stellplatz zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Auch in diesem Fall ist der Vermieter nicht verpflichtet, unbefugt auf diesem Stellplatz abgestellte Fahrzeuge Dritter zu entfernen bzw. den Stellplatz in anderer Weise freizuhalten. Der Vermieter kann dem Mieter jederzeit einen anderen vergleichbaren Stellplatz zuweisen.
Die Einstellung des PKWs erfolgt auf Gefahr des Kunden bzw. Einstellers. Q-Park übernimmt keinerlei Obhutspflicht für den eingestellten PKW, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung. Dies gilt auch dann, wenn das Parkobjekt mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet ist. Außerhalb der Öffnungszeiten des Parkobjektes erfolgt kein Winterdienst. Das Betreten des Parkobjektes erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.
Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen verursachten Schäden, die Q-Park oder Dritten zugefügt wurden, nach den
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch für von ihm schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkobjektes.
Der Q-PARK-PASS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann durch beide Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform und ist bei Versand per E-Mail an die E-Mail-Adresse servicecenter@q-park.dezu richten. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei an. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, den Q-PARK-PASS mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und zu verwenden, um ein Abhandenkommen und eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen. Insbesondere darf er nicht in einem unbewachten Fahrzeug oder in unbewachten Räumen verwahrt werden. Der Kunde ist weiter verpflichtet, eine unberechtigte Verwendung und das Abhandenkommen des Q-PARK- PASSES, insbesondere den Verlust, Diebstahl oder Besitz eines Unberechtigten, unverzüglich über die folgenden Kontaktdaten an Q-Park zu melden, damit er gesperrt werden kann: servicecenter@q-park.de oder Telefon 02181/8190290; dies gilt auch bei einem entsprechenden Verdacht. Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist unverzüglich bei der Polizei zu melden; der Kunde ist verpflichtet, Q-Park eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
Q-Park stehen wegen seiner Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Kunden, insbesondere dem eingestellten PKW, zu.
Sämtliche in Textform abzugebenden Willenserklärungen und Mitteilungen des Kunden sind unter Angabe der Kundennummer ausschließlich an die folgenden Kontaktdaten von Q-Park zu richten: servicecenter@q-park.de oder 02181/2990 406. Das Parkhauspersonal ist zur Annahme von Willenserklärungen, insbesondere Kündigungen oder Verlustmeldungen, sowie von Zahlungen nicht berechtigt.
Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform, die auch nicht mündlich ausgeschlossen werden kann.
Die monatlichen Rechnungen werden an die in der Bestellung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch den Mieter in Textform mitgeteilte alternative E-Mail-Adresse versandt. Sie können auch über das Internet auf der Homepage www.q-park.de im Bereich „Mein Q-Park Konto“ eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die notwendigen Zugangsdaten werden dem Kunden unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages auf dem Postweg oder per E-Mail zugeleitet. Auf in Textform übermittelten Wunsch wird die Rechnung auch auf dem Postweg an den Kunden geschickt. Die Aufwandsentschädigung beläuft sich dabei auf EUR 3,00 pro versandte Rechnung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. unvollständigen Bestimmung dieser AGBs gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien ursprünglich wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.
Sofern der Mieter Kaufmann ist, so wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters (Grevenbroich) vereinbart, es sei denn, es gilt ein anderer zwingender gesetzlicher Gerichtsstand.
Die für die Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen Daten werden durch uns unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert und vertraulich behandelt. Nähere Informationen erhält unsere Datenschutzerklärung.
Die Zustimmung des Kunden zu einer Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn Q-Park dem Kunden die Änderung mitgeteilt, ihm mit der Mitteilung eine angemessene Frist zur Erteilung der Zustimmung eingeräumt und den
Kunden darauf hingewiesen hat, dass seine Zustimmung zu der Änderung als erteilt gilt, wenn er innerhalb der Frist nicht in Textform widersprochen hat.
§ 4
Anbieterkennzeichnung
Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG, Marktplatz 5 – 7, 41516 Grevenbroich Telefon: +49 (0) 2181/8190 290, Telefax: +49 (0) 2181/2990 406
E-mail: info@q-park.de; Website: www.q-park.de Rechtsform: GmbH & Co. KG; Sitz: Grevenbroich Registergericht: Amtsgericht Mönchengladbach Registernummer: HRA 7485; USt.-ID-Nr.: DE119420499
Stand 27.04.2021